Zur Höhe der Vergütung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 2 · S. 94 bis 96
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Bearbeiters: 1. Die Vergütung von einmalig 14, 95 DM bzw. 7, 64 € umfasst sowohl das Anals auch das Ausziehen der Kompressionsstrümpfe. Anderenfalls hätte die Formulierung lauten müssen An oder Aus bzw. jeweils 14, 95 DM. 2. Die Änderung des HKP-Vertrags mit Wirkung ab 01. 01. 2003 hinsichtlich der strittigen Position dahingehend, dass nunmehr das Anziehen von Kompressionstrümpfen mit 5, 00 € und das Ausziehen mit 3, 00 € vergütet und beides getrennt aufgeführt wird, spricht dafür, dass ein Auslegungsstreit bestand und im Sinne der Beklagten geregelt worden ist.