Pflegebedürftigkeit muss neu definiert werden
Pick, P. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2007 · Heft 2 · S. 18 bis 22
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung angekündigt, bei einer Reform der Pflegeversicherung mittelfristig den Pflegebegriff zu erweitern. Zur Umsetzung hat sie einen Beirat zur Weiterentwicklung des Pflegebegriffs eingerichtet und die Spitzenverbände der Pflegekassen beauftragt, im Rahmen eines Modellvorhabens ein neues Begutachtungsverfahren zu schaffen. Vor diesem Hintergrund werden in dem folgenden Beitrag der Pflegebegriff in seiner aktuellen Fassung sowie die Kritik an ihm dargestellt. Daraus entwickelt wird die Forderung nach einem erweiterten Pflegebegriff.