Zur rechtlichen Zulässigkeit einer arztfreien Analgosedierung im Rettungsdienst
K. Fehn · Der Notarzt · 2009 · Heft 01 · S. 1-10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Eine Analgosedierung beim isolierten Extremitätentrauma mittels Ketamin und Midazolam durch Rettungsassistenten im Rahmen eines rettungsdienstlichen Notfalleinsatzes ist rechtlich zulässig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: adäquate Aus- und Fortbildung der Rettungsassistenten betreffend Wirkweise, Nebenwirkung und Beherrschung von Komplikationen sowie Beurteilung der Notwendigkeit einer Analgosedierung im Vergleich zu weniger risikobehafteten Alternativmaßnahmen, Überwachung der Rettungsassistenten, klare Indikations-, Medikations-, Dosierungs- und ggf. Titrationsvorgaben, Einrichtung…