CareLit Fachartikel
Konkreter Personalbedarf eines Heimes an examinierten PflegekräftenVG Karlsruhe vom 10.3.2006(1 K 85/06)
Lavreau, O. · Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 12 · S. 187 bis 188
Dokument
96860
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des VG Karlsruhe vom 10. März 2006. Im Leitsatz heißt es, eine vollstationäre Pflegeeinrichtung müsse die Betreuung durch qualifiziertes Pflegepersonal sicherstellen. Der konkrete Einsatz des Pflegepersonals richte sich allein danach, welche Funktionen und Tätigkeiten ausgeführt werden, um den Bewohnern eine angemessene Lebensgestaltung und die erforderlichen Hilfen zu garantieren.
Schlagworte
HEIMGESETZ
EINRICHTUNG
PFLEGEPERSONAL
AUSBILDUNG
BEDARFSPLANUNG
PERSONALBEDARFSERMITTLUNG
BETTEN
ES
MENSCHEN
HAND
Rechtsdepesche
Köln