Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht
Hoffmann, B. · Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2006 · Heft 12 · S. 179 bis 183
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Jede Form von Zwang des Staates gegenüber einem seiner Bürger bedarf einer besonderen Ermächtigung, da staatlicher Zwang den Bürger in seinen Grundrechten tangiert. 1 Dies gilt sowohl in den Fällen, in denen staatliche Organe unmittelbar selbst handeln - beispielsweise wenn die Polizei einen Menschen in polizeilichen Gewahrsam nimmt - als auch in denen, in denen der Staat Private zur Rechtsfürsorge für andere bestellt wie bei der Betreuung. Für rechtliche Betreuer gilt daher, dass sich aus ihrer Bestellung für eine bestimmte Aufgabe wie Gesundheitssorge, Unterbringung oder Entmündigung nicht die Befugnis ergibt,…