CareLit Fachartikel

Wann darf der Betreuer die Wohnung des Betreuten betreten?

Fröschle, T. · Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2006 · Heft 12 · S. 191 bis 193

Dokument
96906
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Betreuungsmanagement, Heidelberg
Autor:innen
Fröschle, T.
Ausgabe
Heft 12 / 2006
Jahrgang 2
Seiten
191 bis 193
Erschienen: 2006-12-01 00:00:00
ISSN
1614-8983
DOI

Zusammenfassung

Wer als Betreuer vor der verschlossenen Wohnungstür des Betreuten steht, kommt immer wieder in die Lage, dass er sich fragt, ob er sie nun öffnen und hineingehen darf oder nicht. Fehleinschätzungen können schwerwiegend sein, gehört dies doch zu den Feldern, auf denen sie strafrechtliche Konsequenzen haben können. Da tröstet es wenig, dass § 123 StGB einen milderen Strafrahmen als §223 Abs. 1 StGB oder § 239 Abs. 1 StGB und zudem ein Antragserfordernis aufweist. Wenn es verboten ist, will der Betreuer es auch nicht tun. Aber wann ist es eigentlich verboten? Oder muss die Frage lauten: Wann ist es eigentlich erlau…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF BETREUUNGSRECHT ERMAECHTIGUNG GESETZ GEWALT WOHNUNG RECHTSPRECHUNG CHARAKTER POLIZEI ES BERLIN ZEIT WISSEN KOMA LITERATUR Betreuungsmanagement