Wann darf der Betreuer die Wohnung des Betreuten betreten?
Fröschle, T. · Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2006 · Heft 12 · S. 191 bis 193
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer als Betreuer vor der verschlossenen Wohnungstür des Betreuten steht, kommt immer wieder in die Lage, dass er sich fragt, ob er sie nun öffnen und hineingehen darf oder nicht. Fehleinschätzungen können schwerwiegend sein, gehört dies doch zu den Feldern, auf denen sie strafrechtliche Konsequenzen haben können. Da tröstet es wenig, dass § 123 StGB einen milderen Strafrahmen als §223 Abs. 1 StGB oder § 239 Abs. 1 StGB und zudem ein Antragserfordernis aufweist. Wenn es verboten ist, will der Betreuer es auch nicht tun. Aber wann ist es eigentlich verboten? Oder muss die Frage lauten: Wann ist es eigentlich erlau…