CareLit Fachartikel

Beihilfen für Schwangerschaftskleidung und Säuglingsbekleidung; Erstausstattung einer Wohnung; Hinzukommen eines Kindes; neuer spezifischer Einrichtungsbedarf; Verzicht auf ALGII

ZFSH/SGB, Starnberg · 2007 · Heft 2 · S. 89 bis 93

Dokument
96926
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2007
Jahrgang 46
Seiten
89 bis 93
Erschienen: 2007-02-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die Erstausstattung einer Wohnung umfasst auch den Fall, in dem durch das Hinzukommen eines neugeborenen Kindes ein neuer spezifischer Einrichtungsbedarf entsteht. Außerdem sind unter den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 SGB II einmalige Beihilfen für Schwangerschaftskleidung und Säuglingskleidung zu gewähren. Dies gilt auch dann, wenn die werdende Mutter gegenüber der Behörde ihren Verzicht auf das ALG II erklärt hat.

Schlagworte

NEUGEBORENES WOHNEN SOZIALGESETZBUCH GEBURT ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG WOHNUNG SCHWANGERSCHAFT HÖHE EINKOMMEN HEIZUNG PERSONEN SCHREIBEN UNTERLAGEN LEBEN LEISTUNG