CareLit Fachartikel

Beurteilung der Bedürftigkeit; Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung; Rückwirkende Bewilligung; Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses

ZFSH/SGB, Starnberg · 2007 · Heft 2 · S. 98 bis 100

Dokument
96927
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2007
Jahrgang 46
Seiten
98 bis 100
Erschienen: 2007-02-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Bei einem Hilfebedürftigen, dem Leistungen zur Grundsicherung bewilligt wurden und der gleichzeitig für einen früheren Zeitraum rückwirkend Arbeitslosengeld I erhält, kommt es für die Beurteilung der Bedürftigkeit allein auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses an. Mit dem Zufluss des Geldbetrages entfällt die Bedürftigkeit, und gleichzeitig bleibt sie trotz Vorliegens der Voraussetzungen für einen Arbeitslosengeldanspruch für die Zeit bestehen, in der keine Zahlungen erfolgten. Das SGB II dient der Deckung des aktuellen Bedarfs. Es nutzt dem Bedürftigen zur Deckung dieses Bedarfs nichts, dass er einen Ansp…

Schlagworte

SOZIALHILFE HILFSMITTELANPASSUNG LEISTUNG SOZIALGESETZBUCH ERLASS BEURTEILUNG ZEIT ES SCHREIBEN HÖHE EINKOMMEN EHELEUTE ZFSH/SGB Starnberg