Beurteilung der Bedürftigkeit; Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung; Rückwirkende Bewilligung; Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses
ZFSH/SGB, Starnberg · 2007 · Heft 2 · S. 98 bis 100
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei einem Hilfebedürftigen, dem Leistungen zur Grundsicherung bewilligt wurden und der gleichzeitig für einen früheren Zeitraum rückwirkend Arbeitslosengeld I erhält, kommt es für die Beurteilung der Bedürftigkeit allein auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses an. Mit dem Zufluss des Geldbetrages entfällt die Bedürftigkeit, und gleichzeitig bleibt sie trotz Vorliegens der Voraussetzungen für einen Arbeitslosengeldanspruch für die Zeit bestehen, in der keine Zahlungen erfolgten. Das SGB II dient der Deckung des aktuellen Bedarfs. Es nutzt dem Bedürftigen zur Deckung dieses Bedarfs nichts, dass er einen Ansp…