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Von der Gleichstellungszur Ungleichstellungsabrede? Entscheidungsbesprechung zu BAG 4 AZR 536/041

Brecht-Heitzmann, H.; Lewek, C. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2007 · Heft 3 · S. 127 bis 134

Dokument
96969
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Brecht-Heitzmann, H.; Lewek, C.
Ausgabe
Heft 3 / 2007
Jahrgang 21
Seiten
127 bis 134
Erschienen: 2007-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

In seiner Entscheidung vom 14. 12. 2005 (ZTR 2006, 500) hat der Vierte Senat des BAG eine Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung zur Auslegung von Bezugnahmeklauseln angekündigt. Das Gericht differenziert in seiner Entscheidung zwischen Verträgen, die vor und nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform geschlossen werden. Dies soll nachfolgend im Einzelnen dargestellt und bewertet werden.

Schlagworte

ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG ARBEITGEBER TARIFVERTRAG ENTSCHEIDUNG VERBOT VERTRÄGE ES ARBEITSVERHÄLTNIS ROLLE ZEIT VERSTÄNDNIS AUTOMATISMUS RISIKO LÖSUNGEN VERHALTEN