CareLit Fachartikel
Tarifrecht - Dienstreise - Arbeitszeit
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2007 · Heft 3 · S. 137 bis 139
Dokument
96970
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Die Wegezeiten (Dauer der Hinund Rückfahrt) einer Dienstreise gelten nicht als Arbeitszeit i. S. v. § 2 Abs. 1 ArbZG, wenn der Arbeitgeber lediglich die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorgibt und dem Arbeitnehmer überlassen bleibt, wie er die Zeit nutzt. BAG, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - (Vorinstanz: LAG Niedersachsen, Urt, vom 20. 7. 2005 - 15 Sa 1812/04 -)
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ARBEITNEHMER
BAT
ZEIT
ARBEITGEBER
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
PRAXIS
ARBEITSLEISTUNG
WOHNUNG
WAHRNEHMUNG
ARBEITSPLATZ
REISEN
NATUR
BEURTEILUNG