CareLit Fachartikel
Entgeltfortzahlung bei Unfruchtbarkeit und den Folgen einer hormoneilen Heilbehandlung
Rechtsdepesche, Köln · 2007 · Heft 3 · S. 61 bis 62
Dokument
96973
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Unfruchtbarkeit stellt eine Krankheit im Rechtsmedizinischen Sinn dar und ist als Erkrankung im arbeitsrechtlichen wie sozialrechtlichen Sinne anzusehen. Arbeitnehmer sind berechtigt, diese Krankheit angemessen medizinisch behandeln zu lassen, ohne dass ihnen ein Schuldvorwurf i. S. d. § 3 EFZG zu lachen
Schlagworte
KRANKHEIT
LEISTUNGSABRECHNUNG
SCHWANGERSCHAFT
SCHWANGERSCHAFTSBESCHWERDEN
URLAUB
ZEIT
HÖHE
ES
MENSCHEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
AUFMERKSAMKEIT
EIGNUNG
BERUFSAUSÜBUNG
FÜHRUNG
PSYCHIATRIE
PSYCHOTHERAPIE