Widerruf und Ruhen der Approbation: mehr als nur ein Kollateralschaden von Strafverfahren
Tobias Thielmann · Zeitschrift für Orthopädie und Unfallchirurgie · 2026 · Heft 02 · S. 108-112
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn ein Arzt mit einem Strafverfahren konfrontiert wird, stellt sich ihm unweigerlich eine existenzielle Frage: „Welche Auswirkungen hat das Verfahren auf meine Approbation?“. Für das Strafverfahren sind die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei) und die Strafgerichte zuständig. Es zielt repressiv auf die Sanktionierung strafbaren Verhaltens ab. Für den Widerruf der Approbation bzw. die Anordnung des Ruhens der Approbation sind die Approbationsbehörden zuständig. In NRW sind dies z. B. die Bezirksregierungen. Approbationsrechtliche Verfahren dienen präventiv der Gefahrenabwehr, die von Ärzten fü…