CareLit Fachartikel
Zwangsbehandlung bei einwilligungsfähigen Patienten:Patientenwille hat Priorität
WEBER, M. · Pflegezeitschrift · 2007 · Heft 3 · S. 167 bis 169
Dokument
96997
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beachtung des Selbstbestimmungsrechts von Patienten ist oberstes Gebot für Pflegende und Ärzte. Es verbietet bis auf einige wenige gesetzlich geregelte Ausnahmefälle grundsätzlich jede Behandlung gegen den Willen des Patienten. Schwerpunkt dieses Beitrages ist die Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes einwilligungsfähiger Patienten.
Schlagworte
NARKOSE
BLUTTRANSFUSION
KRANKENHAUS
PATIENT
THERAPIE
BUNDESGERICHTSHOF
EINWILLIGUNG
PATIENTEN
ES
RECHTSPRECHUNG
MENSCHEN
STRAFE
ÄRZTE
BEHANDLUNGSVERWEIGERUNG
TOD
FREIHEIT