CareLit Fachartikel
Änderungen des HessPersVC verfassungsgemäß
Die Personalvertretung, Berlin · 2007 · Heft 3 · S. 100 bis 112
Dokument
97047
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag werden die Gründe des Hess. Staatsgerichtshofes zu seinem Urteil vom 8. November 2006 dargestellt. In den Leitsätzen heißt es, Art. 37. Abs. 2 HV sei im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht anwendbar. Eine gleichberechtigte Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sei daher verfassungsrechtlich nicht vorgeschrieben.
Schlagworte
MITBESTIMMUNG
PERSONALVERTRETUNG
PERSONAL
PERSONALRAT
GESETZ
RECHTSPRECHUNG
WAHRNEHMUNG
ZIELE
VERHALTEN
LEISTUNG
BESCHLEUNIGUNG
PRIVATISIERUNG
SICHERHEIT
LANDESREGIERUNG
GEWERKSCHAFTEN
VERSTÄNDNIS