Ambulante Soziotherapie – eine Chance zur Stabilisierung der Lebensbedingungen Suchtkranker
C Schlagloth-Kley, R Jox · Suchttherapie · 2009 · Heft 09
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen der Neufassung des SGB V- Gesetzliche Krankenversicherung–durch die Gesundheitsreform 2000 wurde mit § 37a SGB V die Behandlungsform „ambulante Soziotherapie“ für schwer psychisch Kranke eingeführt. Suchtkranke sind von der Inanspruchnahme jedoch ausgeschlossen, da sie die Indikationsvoraussetzungen der Durchführungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht erfüllen. Dies stellt eine erhebliche Benachteiligung dieser Patientengruppe dar. In dieser Veranstaltung wird zur Diskussion gestellt, inwieweit die Indikationsvoraussetzungen von Suchtkranken doch erfüllt werden. Dies erfolgt durch eine…