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Kann ein Vertragsarzt für die bevorzugte Terminvergabe an Privatpatienten rechtlich belangt werden?

Müller, S. · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 1 · S. 1 bis 3

Dokument
97107
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Müller, S.
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 19
Seiten
1 bis 3
Erschienen: 2007-01-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Hier geht es um die Frage, ob die Bevorzugung von Privatpatienten im Ergebnis eine vertragsärztliche Pflichtverletzung des Kassenarztes darstellt, welche entsprechend sanktionierbar ist. Hierzu wird geklärt, inwiefern eine derartiges Verhalten tatsächlich als ein Verstoß gegen eine für den Vertragsarzt einschlägige Vorschrift ausgelegt werden kann.

Schlagworte

BERUFSORDNUNG PATIENT PRIVAT KRANKENVERSICHERUNG RECHTSPRECHUNG BERLIN VERHALTEN ZULASSUNG PERSONEN PATIENTEN VERTRÄGE WAHRNEHMUNG ETHIK ROLLE ÄRZTINNEN ÄRZTE