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Aktuelle Rechtslage zur Altersgrenze -Die Altersgrenze für Vertragsärzte bleibt auch mit demVertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) bestehen
Broglie, M. · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 1 · S. 3 bis 4
Dokument
97108
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Mit ihm hält der Gesetzgeber grundsätzlich an der bestehenden Altersgrenze für Vertragsärzte fest. Allerdings besteht in unterversorgten Gebieten für Vertragsärzte die Möglichkeit, über das 68. Lebensjahr hinaus tätig zu sein.
Schlagworte
ALTERSGRENZE
VERTRAG
AERZTLICHES PERSONAL
RECHTSPRECHUNG
GESUNDHEITSWESEN
PATIENTEN
PRAXIS
VERHALTEN
ÄRZTE
ZULASSUNG
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