CareLit Fachartikel
Diplom-Titel
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 1 · S. 17 bis 19
Dokument
97113
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bezeichnung diplomierter Atlas-Spezialist erweckt den unzutreffenden Eindruck, das Diplom sei auf Grund feststehender Prüfungsanforderungen und durch eine staatliche Stelle verliehen worden. Unerheblich ist, ob die Bezeichnung nach Schweizer Recht verliehen werden darf oder ob die Bezeichnung nach Schweizer Recht in der Schweiz geführt werden darf.
Schlagworte
SCHWEIZ
AUSBILDUNG
ANERKENNUNG
RECHTSPRECHUNG
BEURTEILUNG
ZERTIFIZIERUNG
MEDIZIN
UNSICHERHEIT
PATIENTEN
HAND
BRILLEN
PRAXIS
ATLAS
PERSONEN
FÜHRUNG
BERUFE