CareLit Fachartikel

Ist die Bezeichnung Internationale Apotheke nur in Nordrhein-Westfalen wettbewerbswidrig?

Kuhlen, R.; Kuhlen, I. , I. · Apotheke & Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 11 bis 12

Dokument
97119
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Kuhlen, R.; Kuhlen, I. , I.
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 10
Seiten
11 bis 12
Erschienen: 2007-01-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Ob eine Apotheke sich in Deutschland als „internationale Apotheke“ bezeichnen darf hängt davon ab, in welchem Bundesland sie ihren Sitz hat. Der 13. Senat des OVG Münster hat mit seinem Beschluss vom 11. Dezember 2006 entschieden, dass die Bezeichnung einer Apotheke als „Internationale Apotheke“ irreführend und deshalb unzulässig sei. Das OLG München kam in seiner Entscheidung vom 08.10.2002 dagegen zu einer anderen Auffassung.

Schlagworte

APOTHEKE ARZNEIMITTEL WETTBEWERB NORDRHEIN-WESTFALEN INTERNATIONAL RECHTSPRECHUNG INTENTION SICHERHEIT APOTHEKER APOTHEKEN ES ZEIT DEUTSCHLAND WERBUNG VERTRAUEN BERUFSAUSÜBUNG