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Ist die Bezeichnung Internationale Apotheke nur in Nordrhein-Westfalen wettbewerbswidrig?
Kuhlen, R.; Kuhlen, I. , I. · Apotheke & Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 11 bis 12
Dokument
97119
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ob eine Apotheke sich in Deutschland als „internationale Apotheke“ bezeichnen darf hängt davon ab, in welchem Bundesland sie ihren Sitz hat. Der 13. Senat des OVG Münster hat mit seinem Beschluss vom 11. Dezember 2006 entschieden, dass die Bezeichnung einer Apotheke als „Internationale Apotheke“ irreführend und deshalb unzulässig sei. Das OLG München kam in seiner Entscheidung vom 08.10.2002 dagegen zu einer anderen Auffassung.
Schlagworte
APOTHEKE
ARZNEIMITTEL
WETTBEWERB
NORDRHEIN-WESTFALEN
INTERNATIONAL
RECHTSPRECHUNG
INTENTION
SICHERHEIT
APOTHEKER
APOTHEKEN
ES
ZEIT
DEUTSCHLAND
WERBUNG
VERTRAUEN
BERUFSAUSÜBUNG