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Mitgliedschaft einer Apothekerkammer in der ABDA ist zulässig
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 17 bis 26
Dokument
97121
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 14.12.2006. Die Klägerin ist Apothekerin und Pflichtmitglied der beklagten Apothekerkammer. Die Klägerin vertritt die Auffassung, dass ihre Kammer sich nicht mit den beigeladenen Verbänden zusammenschließen dürfe. Sie stützt sich dabei auf Art. 2 Abs. GG. Rechtsgrundlage für den Zusammenschluss der Beklagten mit dem Beigeladenen ist das Berliner Kammergesetz.
Schlagworte
TAETIGKEIT
URTEIL
APOTHEKER
RECHTSPRECHUNG
HANDEL
ES
WAHRNEHMUNG
RECHTSANWÄLTE
BERLIN
BERUFE
ORGANISATIONEN
ARBEIT
ZIELE
BERUFSGRUPPEN
BERUFSAUSBILDUNG
CHARAKTER