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Mitgliedschaft einer Apothekerkammer in der ABDA ist zulässig

Apotheke & Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 17 bis 26

Dokument
97121
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 10
Seiten
17 bis 26
Erschienen: 2007-01-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt wird ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 14.12.2006. Die Klägerin ist Apothekerin und Pflichtmitglied der beklagten Apothekerkammer. Die Klägerin vertritt die Auffassung, dass ihre Kammer sich nicht mit den beigeladenen Verbänden zusammenschließen dürfe. Sie stützt sich dabei auf Art. 2 Abs. GG. Rechtsgrundlage für den Zusammenschluss der Beklagten mit dem Beigeladenen ist das Berliner Kammergesetz.

Schlagworte

TAETIGKEIT URTEIL APOTHEKER RECHTSPRECHUNG HANDEL ES WAHRNEHMUNG RECHTSANWÄLTE BERLIN BERUFE ORGANISATIONEN ARBEIT ZIELE BERUFSGRUPPEN BERUFSAUSBILDUNG CHARAKTER