CareLit Fachartikel

Schwerpunkt einer stationären Krankenhausaufnahme liegt am Klinikort

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 27 bis 28

Dokument
97129
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 11
Seiten
27 bis 28
Erschienen: 2007-01-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Für Klagen aus dem Krankenhausaufnahmevertrag gilt (weiterhin) der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach § 29 ZPO i.V.m. § 269 BGB, weil der eindeutige Schwerpunkt einer stationären Krankenhausaufnahme am Klinikort liegt.

Schlagworte

KRANKENHAUS PATIENTENAUFNAHME RECHTSPRECHUNG BUNDESGERICHTSHOF LEISTUNG STATIONAER Schwerpunkt Stationären Krankenhausaufnahme Liegt Klinikort Klagen Krankenhausaufnahmevertrag Weiterhin Besondere Gerichtsstand