Ärztliche Schweigepflicht bei Verdacht auf Straftaten
Weddehage, I. · Das Krankenhaus, Berlin · 2007 · Heft 3 · S. 231 bis 234
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Zeiten, in denen sich Medienberichte über misshandelte oder verwahrloste Kinder häufen, stellt sich für Krankenhausträger und Mitarbeiter im Krankenhaus verstärkt die Frage, wie mit dem Verdacht auf Vorliegen einer Straftat im Krankenhausalltag umzugehen ist. Darf beispielsweise ein Arzt, derein misshandeltes Kind behandelt, das Jugendamt oder die Polizei benachrichtigen, oder steht hier das Gebot der ärztlichen Schweigepflicht entgegen? Kann bei der Behandlung eines Vergewaltigungsopfers oder eines Patienten mit Stichoder Schussverletzungen die Polizei informiert werden, damit diese wegen einer möglichen Str…