Wahrung der Messgüte von Transfernormalen für die messtechnische Kontrolle von Luftimpulstonometern
T Schwenteck, H.-J Thiemich · Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde · 2007 · Heft 03 · S. 167-172
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung HINTERGRUND: Gemäß dem Medizinproduktegesetz vom 2.8.1994 und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung für Medizingeräte vom 29.6.1998 müssen Augentonometer alle zwei Jahre einer messtechnischen Kontrolle unterzogen werden. Der Ophthalmologe muss als Betreiber in Deutschland die in der Augenarztpraxis verwendeten Tonometer durch unabhängige Prüfstellen messtechnisch kontrollieren lassen. In den Augenarztpraxen werden häufig Luftimpulstonometer zur Bestimmung des intraokularen Drucks verwendet. Diese können mit einer speziellen Prüfeinrichtung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt messtechnisc…