Physiologische, pharmakologische und toxikologische Wirkung
Dettling, H.-U. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 2 · S. 1 bis 24
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Abgrenzung von Arzneimitteln und anderen Erzeugnissen hat durch das Gemeinschaftsrecht zahlreiche positive Impulse erfahren. Aus der Zweckbeschreibung für Funktionsarzneimittel in Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 65/65/EWG des Rates vom 26. Januar 1965 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten (Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der menschlichen oder tierischen Körperfunktionen) entwickelte der EuGH das Erfordernis einer tatsächlichen oder zumindest angeblichen pharmakologischen Eigenschaft als wesentliches Merkmal von Arzneimitteln. 1 Das Gemeinschaftsrecht schuf…