Was ist ein Gemeindepsychiatrischer Verbund?
M Albers · Das Gesundheitswesen · 2007 · Heft 07
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Begriff „Gemeindepsychiatrischer Verbund“ (GPV) taucht erstmals in den „Empfehlungen der Expertenkommission“ 1988 auf. Damals war damit die organisatorische Zusammenfassung von Kontakt- und Beratungsstelle, Tagesstätte und ambulant-aufsuchendem Dienst gemeint. Inzwischen wird jedoch unter GPV der rechtsfähige Zusammenschluss aller Träger der psychiatrischen Versorgung mit der regionalen Versorgungsverpflichtung für alle psychisch kranken Bürger der Region verstanden. Der GPV benötigt mindestens ein Gremium, in dem Kooperationsfragen zwischen den Trägern geklärt werden (Lenkungsausschuss, Steuerungsgruppe) so…