CareLit Fachartikel

Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung des Abbruchs der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 3 · S. 131 bis 135

Dokument
97225
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 3 / 2007
Jahrgang 11
Seiten
131 bis 135
Erschienen: 2007-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt wird ein Beschluss des LG Waldshut-Tiengen vom 20 Februar 2006. In den Leitsätzen des Bearbeiters heißt es, die Entscheidung des Betreuers, die Einwilligung in die Fortführung der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr bei der Betroffenen zu verweigern und damit den Abbruch dieser Maßnahmen zu veranlassen, bedürfe der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

Schlagworte

ERNAEHRUNG ENTSCHEIDUNG EINWILLIGUNG BUNDESGERICHTSHOF INFUSIONSTHERAPIE PATIENTENVERFUEGUNG ERNÄHRUNG ORIENTIERUNG PATIENTEN TOD ZEIT LEBEN FAMILIE PROGNOSE FREUNDE ALLGEMEINMEDIZIN