CareLit Fachartikel

Keine Ausbildungsförderung zum Pflegedienstleiter nach bereits beendeter Fortbildung zum Fachkrankenpfleger

Roßbnich, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 3 · S. 139 bis 144

Dokument
97227
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbnich, R.
Ausgabe
Heft 3 / 2007
Jahrgang 11
Seiten
139 bis 144
Erschienen: 2007-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt wird ein Urteil des VG Göttingen vom 14. April 2005. Der in einem Landeskrankenhaus derzeit als Abteilungsleiter tätige Kläger begehrt von der Beklagten Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Das Verwaltungsgericht hatte zu entscheiden, ob zum einen die Fortbildung zum Fachkrankenpfleger und zum anderen die Fortbildung zur Pflegedienstleitung eine einheitliche, aus mehreren Abschnitten bestehende einzige Fortbildungsmaßnahme im Sinne von AFBG § 6 Abs. 3 Satz 3 darstellen.

Schlagworte

FORTBILDUNG WEITERBILDUNG PFLEGEDIREKTOR ARBEITNEHMER ARBEITGEBER PSYCHIATRIE KUENDIGUNG AUSBILDUNG AUSBILDUNGSFÖRDERUNG ZEIT ES FÜHRUNG BERUFE GESUNDHEITSWESEN KRANKENPFLEGEPERSONEN WAHRNEHMUNG