CareLit Fachartikel
Keine Ausbildungsförderung zum Pflegedienstleiter nach bereits beendeter Fortbildung zum Fachkrankenpfleger
Roßbnich, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 3 · S. 139 bis 144
Dokument
97227
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des VG Göttingen vom 14. April 2005. Der in einem Landeskrankenhaus derzeit als Abteilungsleiter tätige Kläger begehrt von der Beklagten Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Das Verwaltungsgericht hatte zu entscheiden, ob zum einen die Fortbildung zum Fachkrankenpfleger und zum anderen die Fortbildung zur Pflegedienstleitung eine einheitliche, aus mehreren Abschnitten bestehende einzige Fortbildungsmaßnahme im Sinne von AFBG § 6 Abs. 3 Satz 3 darstellen.
Schlagworte
FORTBILDUNG
WEITERBILDUNG
PFLEGEDIREKTOR
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
PSYCHIATRIE
KUENDIGUNG
AUSBILDUNG
AUSBILDUNGSFÖRDERUNG
ZEIT
ES
FÜHRUNG
BERUFE
GESUNDHEITSWESEN
KRANKENPFLEGEPERSONEN
WAHRNEHMUNG