Vetorecht einer Minderjährigen gegen die Einwilligung durch die gesetzlichen Vertreter / Aufklärung über Risiken, die gegenüber dem Hauptrisiko weniger schwer sind
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 11 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Minderjährigen Patienten kann bei einem nur relativ indizierten Eingriff mit der Möglichkeit erheblicher Folgen für ihre künftige Lebensgestaltung ein Vetorecht gegen die Einwilligung durch die gesetzlichen Vertreter zustehen, wenn sie über eine ausreichende Urteilsfähigkeit verfügen. 2. Auch über ein gegenüber dem Hauptrisiko des Eingriffs weniger schweres Risiko ist aufzuklären, wenn dieses dem Eingriff spezifisch anhaftet, es für den Laien überraschend ist und durch die Verwirklichung des Risikos die Lebensführung des Patienten schwer belastet würde. 3. Im Hinblick auf den Beginn der Verjährungsfrist gemäß…