CareLit Fachartikel

Werbeaussagen für Kontaktlinsen

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 25 bis 27

Dokument
97387
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 7
Seiten
25 bis 27
Erschienen: 2007-01-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

1.Wird im Unterlassungsantrag eine Werbeaussage zitiert, aber auf den konkreten Beanstandungsfall (hier: eine Broschüre mit der Aussage) ausdrücklich nicht Bezug genommen, so ist der Verbotsgegenstand nur allgemein die Verwendung der Werbeaussage, nicht dagegen die der Werbebroschüre selbst mit deren Besonderheiten (z.B. Hervorhebungen oder eine isolierte Darstellung). Diese Besonderheiten können daher auch nicht zur Begründung des auf Irreführung gestützten Verbots herangezogen werden. 2.Die Aussage Je weniger Wasseranteil eine Kontaktlinse besitzt, desto geringer ist ihr Feuchtigkeitsverlust auf dem Auge bezie…

Schlagworte

KONTAKTLINSEN AUGE MARKETING URTEIL BROSCHUERE VERBOT WERBUNG VERSTÄNDNIS ES FEUCHTIGKEIT TRAGEN BEURTEILUNG VERSICHERUNG MedizinProdukte Recht Frankfurt