CareLit Fachartikel
SGB VII: Rückgriff des Sozialversicherungsträgers auf den fiktiven Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten gegen den haftungsprivilegierten Schädiger
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 23 bis 26
Dokument
97394
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Sozialversicherungsträger kann wegen der von ihm erbrachten Aufwendungen beim Rückgriff nach §110 SGB VII grundsätzlich auch auf den fiktiven Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten gegen den nach den §§ 104 ff. SGB VII haftungsprivilegierten Schädiger zurückgreifen.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
URTEIL
RECHT
UNFALLVERSICHERUNG
FAHRLAESSIGKEIT
BERUFSGENOSSENSCHAFT
HÖHE
NATUR
ZULASSUNG
VERHALTEN
ES
SCHADENSERSATZ
VERSICHERUNGSSCHUTZ
PSYCHOTHERAPIE
BERUFE
KRANKHEIT