CareLit Fachartikel
Krankenversicherung - Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Fahrkosten bei ambulanter Behandlung
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 30 bis 32
Dokument
97396
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Krankenkasse hat Fahrkosten zur ambulanten Behandlung ab Januar 2004 nur zu übernehmen, wenn Versicherte krankheitsbedingt mit hoher Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum behandelt werden und ihre Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.
Schlagworte
THERAPIE
URTEIL
KRANKENKASSE
KRANKENVERSICHERUNG
SOZIALGESETZBUCH
KRANKHEITSVERLAUF
AMBULANTE PFLEGE
BEURTEILUNG
PATIENTEN
PSYCHOTHERAPIE
MEDIZIN
LEBEN
HÖHE
WOHNUNG
FUSS
LEISTUNG