CareLit Fachartikel
Dürfen nur Podologen medizinische Fußpflege ausführen?
Böhme, H. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2007 · Heft 1 · S. 18 bis 21
Dokument
97447
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Podologengesetz gilt seit dem 1. Januar 2002. Wer die Berufsbezeichnung Podologin oder Podologe führen will, benötigt seitdem eine staatliche Erlaubnis. Unter welchen Voraussetzungen diese staatliche Erlaubnis erteilt wird, regelt das Podologengesetz. Es geht also um eine entsprechende Ausbildung in der medizinischen Fußpflege und das Bestehen einer staatlichen Prüfung. Es gibt auch gleichwertige Ausbildungen, die die Berechtigung des Führen der Berufsbezeichnung Podologin oder Podologe ermöglichen.
Schlagworte
AUSBILDUNG
FUSSPFLEGE
KRANKENSCHWESTER
TAETIGKEIT
ANERKENNUNG
GESETZ
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
RECHTSPRECHUNG
ES
GESUNDHEITSWESEN
PATIENTEN
DEUTSCHLAND
AUSBILDUNGSSTAND
HYGIENE
THERAPIE
REHABILITATION