CareLit Fachartikel

Anteilige (Wechsel-)Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte nach §§ 8 Abs. 5 und 6,24 Abs. 2 TVöD verstößt gegen § 4 TzBfG

Böhme, H. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2007 · Heft 1 · S. 21 bis 23

Dokument
97448
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 10
Seiten
21 bis 23
Erschienen: 2007-01-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze 1. Nach Auffassung der Kammer kommt es nicht darauf an, ob die Tarifvertragsparteien die anteilige Zahlung der Zula gen ausdrücklich im Tarifvertrag geregelt haben, sondern ob für eine solche Regelung ein sachlicher Grund besteht 2. Für den Bereich des TVöD in der vorliegenden Form gilt dies nach Auffassung der Kammer jedoch nicht. 3. Eine anteilige (Wechsel-)Schichtzulage für Teilzeitbeschäf tigte nach §§ 8 Abs. 5 und 6, 24 Abs. 2 TVöD verstößt somit gegen das Benachteiligungsverbot des § 4 TzBfG. (Leitsätze bearbeitet vorn Verfasser)

Schlagworte

SCHICHTARBEIT ENTSCHEIDUNG ARBEITSZEIT BAT MITARBEITER TARIFVERTRAG RECHTSPRECHUNG DIENSTPLAN TVOED ROLLE GESETZGEBUNG PHYSIOTHERAPEUTEN ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG SCHREIBEN HÖHE