CareLit Fachartikel
Anteilige (Wechsel-)Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte nach §§ 8 Abs. 5 und 6,24 Abs. 2 TVöD verstößt gegen § 4 TzBfG
Böhme, H. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2007 · Heft 1 · S. 21 bis 23
Dokument
97448
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze 1. Nach Auffassung der Kammer kommt es nicht darauf an, ob die Tarifvertragsparteien die anteilige Zahlung der Zula gen ausdrücklich im Tarifvertrag geregelt haben, sondern ob für eine solche Regelung ein sachlicher Grund besteht 2. Für den Bereich des TVöD in der vorliegenden Form gilt dies nach Auffassung der Kammer jedoch nicht. 3. Eine anteilige (Wechsel-)Schichtzulage für Teilzeitbeschäf tigte nach §§ 8 Abs. 5 und 6, 24 Abs. 2 TVöD verstößt somit gegen das Benachteiligungsverbot des § 4 TzBfG. (Leitsätze bearbeitet vorn Verfasser)
Schlagworte
SCHICHTARBEIT
ENTSCHEIDUNG
ARBEITSZEIT
BAT
MITARBEITER
TARIFVERTRAG
RECHTSPRECHUNG
DIENSTPLAN
TVOED
ROLLE
GESETZGEBUNG
PHYSIOTHERAPEUTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSLEISTUNG
SCHREIBEN
HÖHE