CareLit Fachartikel
Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform -Verlängerung - Rechtsmissbrauch
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2007 · Heft 4 · S. 207 bis 209
Dokument
97462
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des BAG vom26. Juli 2006. In den Orientierungssätzen heißt es, nach §44 Abs. 5 BerHG erhalten u.a. Frauenbeauftragte, die in einem zeitlich befristeten Dienstverhältnis mit der Hochschule stehen, auf Antrag die Zeiten, in denen sie ihr Amt als Frauenbeauftragte ausüben, mit dem Faktor 1/s nicht auf ihre Dienstzeit angerechnet.
Schlagworte
BERLIN
VEREINBARUNG
VERWALTUNGSPERSONAL
BEDARFSPLANUNG
PERSONAL
ARBEITNEHMER
RECHTSMISSBRAUCH
ARBEITSVERTRAG
ARBEITSRECHT
ZEIT
BEURTEILUNG
PROGNOSE
BESCHEINIGUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
RECHTSPRECHUNG