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Das UrteilOLG München: Kein Schadensersatz bei nicht vollzogenem Behandlungsabbruch im Pflegeheim

Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 4 · S. 39 bis 40

Dokument
97489
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.
Ausgabe
Heft 4 / 2007
Jahrgang 46
Seiten
39 bis 40
Erschienen: 2007-04-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Umsetzung der Voraussetzung eines zulässigen Behandlungsabbruchs kann auch schon dadurch erschwert sein, dass etwa ein Pflegeheim nicht über die Ermittlungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft verfügt. Eine unreflektierte Übernahme vorgelegter Erklärungen, um etwa auf einen mutmaßlichen Patientenwillen zu schließen, genügt aber grundsätzlich nicht den Sorgfaltsanforderungen im Pflegeheim.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG PFLEGEHEIM URTEIL PATIENTENVERFUEGUNG THERAPIE SCHADENSERSATZ ERNÄHRUNG PATIENTENVERFÜGUNGEN DEUTSCHLAND ANGST DOKUMENTATION TELEFON TELEFAX GLÜCK ES RATGEBER