CareLit Fachartikel
Vereinbarung der Investitionskosten
Dissel, N. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 4 · S. 41 bis 41
Dokument
97490
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Obwohl das Bundessozialgericht bereits in seiner Entscheidung vom 24. 7. 2003 (Az.: B 3 P 1/03) Grundstückskosten als betriebsnotwendige Investitionskosten i.S.d. § 82 SGB XI bewertet hat, haben sich bislang die Sozialhilfeträger bundesweit dagegen gewehrt, diese Entscheidung bei der Bemessung abzuschließender Investitionskostenvereinbarungen zu berücksichtigen. Die Schiedsstelle Thüringen ist eine der ersten Schiedsstellen, die sich dieser Praxis entgegenstellt.
Schlagworte
THUERINGEN
SCHIEDSSTELLE
SOZIALHILFETRAEGER
ENTSCHEIDUNG
KOSTEN
PRAXIS
METHODIK
HÖHE
ZEIT
VERHANDELN
Altenheim
Hannover