Das neue Tarifrecht
Schneemann, H. · Krankenhauspharmazie, Stuttgart · 2007 · Heft 4 · S. 139 bis 143
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Inkrafttreten des TVöD-K (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst; Dienstleistungsbereich Krankenhäuser) im Bereich der kommunalen Arbeitgeber zum 1. August 2006 und dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) zum 1. November 2006 ist das öffentliche Dienstrecht des Bundes, der Länder und der Kommunen auf eine neue und moderne Basis gestellt. Die Arbeitsgruppe Tarifrecht der ADKA informiert Sie über die wesentlichen Inhalte des jetzt geltenden Tarif rechts und weitergehende Fundstellen zum Thema sowie über die Aktivitäten der Arbeitsgruppe zur Abbildung der Belange der Krankenhausapot…