Innovationen in Diagnostik und Therapie – Wer bestimmt Einsatz und Nutzen? Brauchen wir Diagnostik- und Therapiehinweise für den nicht-medikamentösen Bereich?
A Meeßen · Das Gesundheitswesen · 2010 · Heft 09
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt Richtlinien zu Diagnostik und Therapie in der ambulanten und stationären Versorgung. Die bisher durchgeführten Beratungen zu den Richtlinien und Beschlüssen im Bundesausschuss sind sehr aufwändig und langwierig. Nicht selten dauern Sie mehrere Jahre. Der Gemeinsame Bundesausschuss erweist sich hier ebenso schwerfällig wie ein Großtanker auf hoher See. Um Ärzten und Krankenhäusern Hinweise für eine gute Versorgung zu geben, bedarf es jedoch eher schlanker, „schnellboot-artiger“ Beratungsverfahren. Es gibt solche Beratungsverfahren bereits für die Arzneimittel. Hier kann d…