CareLit Fachartikel

Alter im sozialen Rechtsstaat

Welti, F. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2007 · Heft 4 · S. 51 bis 55

Dokument
97765
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Welti, F.
Ausgabe
Heft 4 / 2007
Jahrgang 16
Seiten
51 bis 55
Erschienen: 2007-04-03 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Das Alter gehet vor, lautet ein altes deutsches Rechtssprichwort. Doch schon Johann Friedrich Eisenhart kommentierte 1759, daß das Sprichwort (...) eine große Einschränkung erlitten.11 Auch wenn es älteren Menschen, zumal den besitzlosen, auch zuvor oft an Achtung und am Notwendigen gefehlt hatte, so hat doch der Übergang zur bürgerlichen Gesellschaft eine tiefgreifende Veränderung auch der von ihrem Alter geprägten Verhältnisse der Menschen zueinander mit sich gebracht. Gesellschaftliche Arbeitsteilung und sozialer Rechtsstaat konstituieren erst die Lebensalter in der Form, die wir heute kennen.

Schlagworte

ALTER RECHT ALTERSPHASE PFLEGEVERSICHERUNG LEBEN ALTENHILFE MENSCHEN GESUNDHEIT AUSBILDUNGSFÖRDERUNG PERSONEN ALTENPFLEGE RUHESTAND GESUNDHEITSWESEN LEBENSERWARTUNG SICHERHEIT GERIATRIE