CareLit Fachartikel
Verwandtschaftsbeziehungen von Arzneien
N.N. · Allgemeine Homöopathische Zeitung · 2012 · Heft 03 · S. 4-12
Dokument
977712
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Homöopathische Arzneien gelten als „verwandt“, wenn sie entweder derselben Gruppe von Ausgangsstoffen entstammen oder ähnliche Wirkungen entfalten (wirkungsverwandt). Beide Arten der Beziehung werden erläutert, die zugehörigen Begriffe erklärt.
Schlagworte
Verwandtschaft
Naturreiche
Wirkungsähnlichkeit
Komplementärmittel
Folgemittel
Relationship
natural kingdoms
relationship in effect
complementary remedy
following remedy
Arzneien
Zusammenfassung
Homöopathische
Gelten
Verwandt
Entweder