Zur Auswahl des Sachverständigen in einem Unterbringungsverfahren
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2007 · Heft 4 · S. 82 bis 84
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Unterbringungsverfahren kann ein Arzt im Praktikum grundsätzlich nicht zum Sachverständigen bestellt werden, weil er in der Regel noch nicht über ausreichende Erfahrungen auf dem Gebiet der Psychiatrie verfügt. Wurde dies von dem Tatrichter nicht berücksichtigt, so führt die Verwertung eines entsprechenden Gutachtens gleichwohl nicht zur Rechtswidrigkeit der UnterbringungsmafSnahme, wenn ein ausreichend qualifizierter Arzt nach eigener Untersuchung des Betroffenen durch Mitunterzeichnung des Gutachtens Verantwortung hierfür übernommen halte und es deshalb auszuschließen ist, dass der Tatrichter, hätte e…