CareLit Fachartikel
Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen
Rechtsdepesche, Köln · 2007 · Heft 5 · S. 108 bis 110
Dokument
97909
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Mordmerkmal der Heimtücke kann bei Tötungen im Altenheimbereich ausnahmsweise entfallen, wenn der Täter bei der Tötung eines todkranken Patienten aus Mitleid handelt, um diesem schwerstes Leid zu ersparen, wobei sich das Mitleid aus einer objektiv nachvollziehbaren Wertung des Täters, die der Vermeidung schwers-n Leidens Vorrang gibt, ableiten muss.
Schlagworte
TOD
ALTENHEIM
STRAFRECHT
PATIENT
PFLEGEMASSNAHME
PATIENTEN
ZEIT
AUFMERKSAMKEIT
PERSÖNLICHKEIT
FRUSTRATION
NONNEN
VERHALTEN
MUND
NASE
GESICHT
SCHLEIM