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RECHTSPRECHUNG - ZUM PERSONALVERTRETUNGSRECHT - Mitbestimmung bei Beurteilungsrichtlinien
Die Personalvertretung, Berlin · 2007 · Heft 5 · S. 179 bis 181
Dokument
97981
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Die Mitbestimmung des Personalrates über Regelungen der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten (§65 Abs.! Nr. 12 PersVG. LSA) erstreckt sich nicht auf den Erlass von Beurteilungsrichtlinien. 2. Der Landesgesetzgeber ist weder verfassungsrechtlich noch rahmenrechtlich verpflichtet, den Erlass von Beurteilungsrichtlinien für Beamte und Arbeitnehmer der Mitbestimmung des Personalrates zu unterwerfen.
Schlagworte
ERLASS
MITBESTIMMUNG
SACHSEN-ANHALT
RECHTSPRECHUNG
BEURTEILUNG
ARBEITNEHMER
ES
POLITIK
SOZIOLOGIE
ITALIEN
BERLIN
KUNST
ARBEITSLEISTUNG
VERHALTEN
LANDESREGIERUNG
SCHREIBEN