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Die Tätigkeiten in der Krankenbzw. Kinderkrankenpflege sind nicht abschließend gesetzlich geregelt - Vorbehaltsregelungen bestehen nicht

Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2007 · Heft 5 · S. 207 bis

Dokument
98078
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 5 / 2007
Jahrgang 26
Seiten
207 bis
Erschienen: 2007-05-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

In den ambulanten und stationären Einrichtungen der Patientenversorgung (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen) wird seit vielen Jahren diskutiert, ob und ggf. inwieweit pflegerische Dienstleistungen nur dem ausgebildeten bzw. examinierten Personal vorbehalten sind oder ob auch nicht so qualifiziertes (angelerntes) Personal in der Pflege arbeiten darf. In diesem Zusammenhang wird auch immer die Frage problematisiert, ob in der (allgemeinen) Krankenpflege (Erwachsenenpflege) ausgebildetes Personal auch in der Kinderkrankenpflege eingesetzt werden darf und umgekehrt.

Schlagworte

KINDERKRANKENPFLEGE PERSONAL AUSBILDUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER KRANKENPFLEGE BERUFSGRUPPEN WISSEN PATIENTEN SICHERHEIT ES CD-ROM Kinderkrankenschwester Lübeck