CareLit Fachartikel
Die Tätigkeiten in der Krankenbzw. Kinderkrankenpflege sind nicht abschließend gesetzlich geregelt - Vorbehaltsregelungen bestehen nicht
Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2007 · Heft 5 · S. 207 bis
Dokument
98078
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In den ambulanten und stationären Einrichtungen der Patientenversorgung (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen) wird seit vielen Jahren diskutiert, ob und ggf. inwieweit pflegerische Dienstleistungen nur dem ausgebildeten bzw. examinierten Personal vorbehalten sind oder ob auch nicht so qualifiziertes (angelerntes) Personal in der Pflege arbeiten darf. In diesem Zusammenhang wird auch immer die Frage problematisiert, ob in der (allgemeinen) Krankenpflege (Erwachsenenpflege) ausgebildetes Personal auch in der Kinderkrankenpflege eingesetzt werden darf und umgekehrt.
Schlagworte
KINDERKRANKENPFLEGE
PERSONAL
AUSBILDUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
KRANKENPFLEGE
BERUFSGRUPPEN
WISSEN
PATIENTEN
SICHERHEIT
ES
CD-ROM
Kinderkrankenschwester
Lübeck