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Kein Anspruch auf Vergütung gegen die Krankenkasse bei Abgabe vertragsärztlich verordneter Arzneimittel unter Verstoß gegen bundeseinheitlich vereinbarte Abgabevorschriften durch…

Apotheken Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 4 · S. 48 bis 52

Dokument
98126
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheken Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2007
Jahrgang 10
Seiten
48 bis 52
Erschienen: 2007-04-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Gibt ein Apotheker vertragsärztlich verordnete Arzneimittel unter Verstoß gegen bundeseinheitlich vereinbarte Abgabevorschriften ab, steht ihm gegen die Krankenkasse auch dann kein Anspruch auf Vergütung zu, wenn sich die Arzneimittelabgabe nachträglich als sachgerecht erweist.

Schlagworte

KRANKENKASSE APOTHEKER ARZNEIMITTEL UNIVERSITAETSKLINIK VERHALTENSWEISE RECHTSPRECHUNG ROLLE HANDEL HÖHE BESCHEINIGUNG PATIENTEN VERHALTEN PRAXIS ZEIT LEISTUNG APOTHEKEN