Ausschlussfrist für Rechnungsstellung als unverhältnismäßige Einschränkung des Rechts der Apotheker auf Vergütung ihrer Leistungen
Apotheken Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 4 · S. 53 bis 56
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arzneimittel sind als Bestandteil der Krankenbehandlung wie diese als Sachleistung zu erbringen. Dementsprechend gehen auch § 129 Abs 1 SGB V und die in § 129 Abs 5 SGB V näher bezeichneten Arzneilieferungsverträge davon aus, dass der Versicherte die vom Apotheker unter Vorlage einer vertragsärztlichen Verordnung erworbenen Arzneimittel auf Kosten seiner Krankenkasse erhält, dh die Krankenkasse wird vertraglich zur Zahlung des Preises bzw des Festpreises (§ 35 SGB V) abzüglich des vereinbarten Kassenrabatts (§ 130 SGB V) und etwaiger vom Versicherten zu tragenden Zuzahlungen (§ 31 Abs 3, § 43b Abs 1, § 61 SGB V)…