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Grenzen der Kontrolle gesetzlicher Krankenkassen durch die Rechnungshöfe

Antweiler, C.; Klemper, E. · Die Krankenversicherung, Berlin · 2007 · Heft 5 · S. 155 bis 157

Dokument
98135
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Krankenversicherung, Berlin
Autor:innen
Antweiler, C.; Klemper, E.
Ausgabe
Heft 5 / 2007
Jahrgang 59
Seiten
155 bis 157
Erschienen: 2007-05-01 00:00:00
ISSN
0301-4835
DOI

Zusammenfassung

§ 274 Abs. 4 SGB V bestimmt seit 1. 4. 2007, dass der Rechnungshof die Haushaltsund Wirtschaftslage der gesetzlichen Krankenkassen, ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften prüft. Ein umfassendes Prüfungsrecht ist damit jedoch nicht verbunden. Den Rechnungshöfen kann allenfalls ein auf die zielgerichtete Verwendung staatlicher Mittel beschränktes Prüfungsrecht zugestanden werden.

Schlagworte

WIRTSCHAFTLICHKEIT VERGLEICH FINANZIERUNG KRANKENVERSICHERUNG SELBSTVERWALTUNG PATIENTENUEBERWACHUNG RECHNUNGSPRÜFUNG LEISTUNG HÖHE ES BEURTEILUNG WAHRNEHMUNG Die Krankenversicherung Berlin