CareLit Fachartikel
Grenzen der Kontrolle gesetzlicher Krankenkassen durch die Rechnungshöfe
Antweiler, C.; Klemper, E. · Die Krankenversicherung, Berlin · 2007 · Heft 5 · S. 155 bis 157
Dokument
98135
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 274 Abs. 4 SGB V bestimmt seit 1. 4. 2007, dass der Rechnungshof die Haushaltsund Wirtschaftslage der gesetzlichen Krankenkassen, ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften prüft. Ein umfassendes Prüfungsrecht ist damit jedoch nicht verbunden. Den Rechnungshöfen kann allenfalls ein auf die zielgerichtete Verwendung staatlicher Mittel beschränktes Prüfungsrecht zugestanden werden.
Schlagworte
WIRTSCHAFTLICHKEIT
VERGLEICH
FINANZIERUNG
KRANKENVERSICHERUNG
SELBSTVERWALTUNG
PATIENTENUEBERWACHUNG
RECHNUNGSPRÜFUNG
LEISTUNG
HÖHE
ES
BEURTEILUNG
WAHRNEHMUNG
Die Krankenversicherung
Berlin