CareLit Fachartikel
Hygienemängel im Zusammenhang mit einer Injektionstätigkeit können zum Schadensersatz verpflichten
Schell, W. , W. · intensiv, Stuttgart · 2007 · Heft 3 · S. 102 bis 104
Dokument
98175
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag stellt ein Urteil des LG München vom 7. Juli 2004 vor. In den Entscheidungsgründen des Gerichts heißt es, die Vorbereitung der Spritzen „en bloc“ am Morgen und die anschließende ungekühlte Lagerung stellten einen Verstoß gegen Hygienevorschriften dar. Die einschlägigen Richtlinien sehen eine Ampullenöffnung und Injektionszubereitung kurz vor der Injektion vor. Der Hygieneverstoß habe nach Auffassung des Gerichts die tödliche Infektion verursacht.
Schlagworte
MUNDSCHUTZ
INFEKTION
ARZTHELFERIN
ARZTPRAXIS
SCHADENSERSATZ
INJEKTION
HYGIENE
SPRUNGGELENK
PRAXIS
THERAPIE
SPRITZEN
PATIENTEN
SYNDROM
ORTHOPÄDEN
INJEKTIONEN
ASEPSIS