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Hygienemängel im Zusammenhang mit einer Injektionstätigkeit können zum Schadensersatz verpflichten

Schell, W. , W. · intensiv, Stuttgart · 2007 · Heft 3 · S. 102 bis 104

Dokument
98175
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W. , W.
Ausgabe
Heft 3 / 2007
Jahrgang 15
Seiten
102 bis 104
Erschienen: 2007-03-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag stellt ein Urteil des LG München vom 7. Juli 2004 vor. In den Entscheidungsgründen des Gerichts heißt es, die Vorbereitung der Spritzen „en bloc“ am Morgen und die anschließende ungekühlte Lagerung stellten einen Verstoß gegen Hygienevorschriften dar. Die einschlägigen Richtlinien sehen eine Ampullenöffnung und Injektionszubereitung kurz vor der Injektion vor. Der Hygieneverstoß habe nach Auffassung des Gerichts die tödliche Infektion verursacht.

Schlagworte

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