MVZ: Neue Zulassungsvoraussetzung der selbstschuldnerischen Bürgschaft
Kuhla, W. · Das Krankenhaus, Berlin · 2007 · Heft 5 · S. 460 bis 461
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VAndGj hat die Voraussetzungen verschärft, unter denen ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zugelassen werden kann. Hervorzuheben ist die Anforderung, nach der der Gesellschafter des Versorgungszentrums eine selbstschuldnerische Bürgschaft für die Forderungen der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung gegen die MVZ-Trägergesellschaft abzugeben hat. Nachfolgend wird erläutert, wie eine Bürgerschaftsvereinbarung gestaltet sein muss, damit diese Zulassungsvoraussetzung ohne großen Aufwand und trotzdem rechtssicher erfüllt werden kann.