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MVZ: Neue Zulassungsvoraussetzung der selbstschuldnerischen Bürgschaft

Kuhla, W. · Das Krankenhaus, Berlin · 2007 · Heft 5 · S. 460 bis 461

Dokument
98204
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Kuhla, W.
Ausgabe
Heft 5 / 2007
Jahrgang 99
Seiten
460 bis 461
Erschienen: 2007-05-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VAndGj hat die Voraussetzungen verschärft, unter denen ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zugelassen werden kann. Hervorzuheben ist die Anforderung, nach der der Gesellschafter des Versorgungszentrums eine selbstschuldnerische Bürgschaft für die Forderungen der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung gegen die MVZ-Trägergesellschaft abzugeben hat. Nachfolgend wird erläutert, wie eine Bürgerschaftsvereinbarung gestaltet sein muss, damit diese Zulassungsvoraussetzung ohne großen Aufwand und trotzdem rechtssicher erfüllt werden kann.

Schlagworte

VERTRAG BUNDESGERICHTSHOF KRANKENKASSE VEREINBARUNG GERICHT KASSENAERZTLICHE VEREINIGUNG MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM ZULASSUNG ES DEUTSCHLAND RECHTSPRECHUNG PRAXIS Das Krankenhaus Berlin