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Benachteiligung wegen Schwerbehinderung; Personalauslese im öffentlichen Dienst SGB IX §§ 81, 82; GG Art. 33 Abs. 2

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2007 · Heft 6 · S. 323 bis 326

Dokument
98276
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2007
Jahrgang 21
Seiten
323 bis 326
Erschienen: 2007-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt wird ein Urteil des BAG vom 12. September 2006. Im vorliegenden Fall streiten die Parteien darüber, ob das beklagte Land eine Entschädigung zu zahlen hat, weil die Fachhochschule Trier, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, den schwerbehinderten Kläger bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses wegen seiner Behinderung benachteiligt hat.

Schlagworte

ARBEITGEBER BEHINDERUNG BAT ENTSCHAEDIGUNG VORSTELLUNGSGESPRAECH DISKRIMINIERUNG ARBEITSRECHT RECHT RECHTSPRECHUNG WAHRNEHMUNG WOHNUNG ARBEIT MENSCHEN LEISTUNG EIGNUNG SCHREIBEN